Denkanstoß

Gerechtigkeit und Versöhnung

... eine dornenvolle Aufgabe! Ohne die Kraft von oben, die Gabe der Weisheit, ist sie nicht zu bewältigen. Die göttliche Weisheit ist zwar ein “menschenfreundlicher Geist”, aber deshalb nichts Schwächliches, das sozusagen für alles Verständnis zeigt und von vornherein alles verzeiht. Sie erweist sich vielmehr genau deshalb als wahrhaft menschenfreundlich, weil “sie die Reden des Lästerers nicht straflos” lässt (Weish 1,6).

“Wenn dein Bruder sich ändert, vergib ihm!”
Aufdeckung und Anerkennung geschehenen Unrechts ist Vollzug von Gerechtigkeit und Wahrheit: ein erster und grundlegender Schritt in Richtung Versöhnung. Aber die Bereitschaft zum Verzeihen und zur Versöhnung resultiert nicht einfach aus dem Willen zur Gerechtigkeit, sondern erfordert darüber hinaus eine besondere Kraft. Darauf scheint auch unser Hl. Vater insofern hinzuweisen, als er nicht bloß um Versöhnung, sondern “um Versöhnung aus der Kraft Christi” zu beten auffordert.

Wir bekennen (mit allen Autoren des Neuen Testaments), dass Jesu Leiden und Sterben am Kreuz die Vergebung aller Sünden der ganzen Welt erwirkt hat. Jegliche Kraft sowohl zum “sühnenden Aufarbeiten” geschehenen Unrechts als auch zum aufrichtigen Verzeihen und damit zur echten Versöhnung fließt aus dem Sühneleiden Jesu Christi am Kreuz. Als freiwillig und unschuldig Leidender verbündete er sich mit allen Opfern ungerechter Gewalt; als Leidender, der für seine Peiniger betete, gibt er aber auch den Tätern eine neue Chance und hat (kraft seines eigenen Durchleidens aller Bosheit dieser Welt) die Vollmacht, ihnen zu verzeihen. Doch annehmen kann dieses Gnadengeschenk nur, wer hinsichtlich seines eigenen sündhaften Tuns zur Einsicht kommt und “sich ändert” (Lk 17,1-6).

Nur im Licht des auferstandenen Gekreuzigten können Täter und Opfer aufeinander zugehen und einander die Hand zur Versöhnung reichen...

(aus directorium spirituale, Nov. 2011)

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HILFE! HILFE! HILFE!

Rettet unsere Kultur! Rettet die Moral! Rettet unsere Kinder!
Rettet die Zukunft unseres Landes!

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Gegen staatliche Sexualisierung der Kinder durch Schulen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen
Resolution des Forums Deutscher Katholiken

KARLSRUHE, 29. September 2011 (ZENIT.org http://www.zenit.org). - Das natürliche Recht der Eltern und die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), wird in immer mehr Bundesländern von Seiten des Staates aktiv untergraben durch eine alles durchziehende manipulative Sexualerziehung in Kindergärten, Schulen und sonstigen Einrichtungen, mittels derer die Kindern gezielt zu einer unterschiedslosen Akzeptanz jeglicher denkbaren sexuellen Spielarten und Betätigungen geführt werden sollen. Außerdem wird durch die verfrühte Konfrontation bereits kleiner Kinder mit sexuellen Themen, deren natürliches Schamgefühl, das ihre Seele schützt und sie sexuelle Zudringlichkeiten zurückweisen lässt, zerstört und eine unnatürliche Sexualisierung der Kinder lange vor der Pubertät gefördert.

Auch ältere Kinder werden durch unangemessene und schamlose Unterrichtsinhalte und -methoden in ihrem Schamgefühl verletzt und persönlichkeitsverletzend sexualisiert.

So werden aktuell im Land Berlin mit der staatlich finanzierten Initiative Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt ab sofort alle Grundschulkinder fächerübergreifend, weg von der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familie hin zu einer unterschiedslosen Offenheit für alle sexuellen Alternativen erzogen. Die natürliche Familie aus Vater, Mutter und Kind(ern), Fundament unserer Gesellschaft, die unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht (Art. 6 GG), wird in den Kinderköpfen zur simplen Variante unter allerlei sexuell denkbaren Möglichkeiten degradiert.

In Berliner Handreichungen für Lehrer werden Unterrichtsbeispiele empfohlen, in denen Siebtklässler pantomimisch Begriffe wie Orgasmus, Porno oder Sado-Maso darstellen sollen. Dies alles geschieht im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht, ohne Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder davor zu schützen.

Diese Erziehung durch staatliche Einrichtungen läuft der christlichen Erziehung zahlreicher Elternhäuser direkt zuwider.
Sie steht damit im krassen Gegensatz zu Art. 6 GG, der in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 GG den Eltern das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht garantiert. Danach ist es Sache der Eltern, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29 »44, 47 f.«) und nicht gewünschte Ansichten von ihnen fernzuhalten (vgl. BVerfGE 93, 1 »17«), wie das Bundesverfassungsgericht in einer einschlägigen Entscheidung vom 21. Juli 2009 feststellt.

    Wir protestieren gegenüber den politisch Verantwortlichen aller Bundesländer und fordern die sofortige Beendigung jeglicher Werte manipulierender und schamzerstörender Sexualerziehung von Kindern in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durch den Staat.

    Wir fordern alle Bürger auf, sich gegen solche staatlichen Erziehungsinhalte und -methoden zum Schutz der Kinder zu wehren.

    Wir fordern die Bischöfe und alle Verantwortlichen in Kirche und christlichen Gemeinschaften auf, diesen Protest entschieden zu unterstützen.

Karlsruhe, am 10. September 2011

BITTE, BETET UM DIE RETTUNG EUROPAS VOR DEM MORALISCHEN UNTERGANG!

 

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Kommunionempfang
eine kleine Klarstellung bei Unsicherheiten

Die katholische Kirche empfiehlt den Gläubigen nachdrücklich, die heilige Kommunion an den Sonn- und Feiertagen oder öfter, ja täglich zu empfangen (Katechismus der Kath. Kirche Nr. 1389).

Jesus hat größte Sehnsucht nach uns in der heiligen Kommunion. Er will uns mit Seinen Gnaden beschenken. Dabei bittet Er uns um unsere LIEBE. Wir können Ihn aber nicht lieben - und zugleich Seine Gebote ablehnen oder eigenmächtig verändern! “Wenn ihr mich liebt, werdet ihr meine Gebote halten.” Joh 14,15

Selbstverständlich darf ein katholischer Christ die heilige Kommunion nur empfangen, wenn er sich im “Stande der Gnade” befindet. Wer die Kommunion bewusst eigenmächtig empfängt, der sie nicht empfangen dürfte, begeht eine schwere Sünde. Es ist ja der ALLMÄCHTIGE GOTT, mit dem wir eins werden! “Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu....” (1 Kor 11,29)

Eine schwere Sünde begeht, wer

in einer schwerwiegenden Sache -
mit vollem Bewusstsein -
und freiem Willen
fehlt.
(s. Kathechismus der katholischen Kirche 1857)

- Was eine schwerwiegende Sache ist, wird durch die zehn Gebote erläutert, entsprechend der Antwort Jesu an den reichen Jüngling:

- Du sollst nicht töten (auch Abtreibung, Euthanasie usw.)
- Du sollst nicht stehlen
- Du sollst nicht falsch aussagen (Verleumdung, Lüge usw.)
- Ehre deinen Vater und deine Mutter!
- Du sollst nicht die Ehe brechen:

Wer nur standesamtlich verheiratet ist, also nicht im Ehesakrament lebt. Dazu gehört auch das Zusammenleben vor der Ehe, sowie “geschieden und wieder verheiratet”.

    Dies gilt nicht, wenn die Person mit einem Priester seine Situation besprochen und gebeichtet hat und nun “wie Bruder und Schwester” lebt. Es kann auch das Nichtigkeitsverfahren abgeschlossen sein und die “Heilung der Ehe in der Wurzel” (sanatio in radice) vollzogen worden sein, was man nicht öffentlich erfahren muss.
    In diesen Fällen ist der Empfang der heiligen Kommunion erlaubt.

- Auch heute noch gilt vor Gott: Wer die Sonntagsmesse absichtlich schuldhaft nicht mitfeiert, MUSS zuerst das Beicht-Sakrament empfangen, damit er wieder würdig kommunizieren kann.
 

Wer die heilige Kommunion nicht empfangen darf, zeigt Jesus seinen Gehorsam und seine Liebe, wenn er mit seinen Gedanken und seiner Seele voll Sehnsucht um die Vereinigung mit Jesus bittet. Das ist die GEISTIGE HEILIGE KOMMUNION. Sie bringt ihm Segen!

In schwerer Krankheit und Lebensgefahr darf ein Mensch mit schwerer Sünde trotzdem die heilige Kommunion empfangen; - so barmherzig ist unsere heilige katholische Kirche!

Es geht hier nicht um eine Privatmeinung; es geht um die Wahrheit Jesu in der Lehre der Kirche - und um das ewige Heil unserer Seelen!

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aus dem Kompendium des katholischen Katechismus

 491. In welcher Weise sind alle berufen, in Keuschheit zu leben?
2348-2350; 2394

In der Nachfolge Christi, der das Vorbild der Keuschheit ist, sind alle berufen, ihrem jeweiligen Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu führen: die einen in der Jungfräulichkeit oder in der gottgeweihten Ehelosigkeit, die eine hervorragende Weise ist, sich leichter mit ungeteiltem Herzen Gott hinzugeben; die anderen, die verheiratet sind, indem sie die eheliche Keuschheit leben; und die Unverheirateten, indem sie enthaltsam leben.  

492. Welche Hauptsünden gegen die Keuschheit gibt es?
2351-2359, 2396

Sünden, die entsprechend der jeweiligen Natur des Gegenstandes schwer gegen die Keuschheit verstoßen, sind: Ehebruch, Selbstbefriedigung, Unzucht, Pornographie, Prostitution, Vergewaltigung, homosexuelle Handlungen. Diese Sünden sind Ausdruck des Lasters der Unkeuschheit. Wenn sie an Minderjährigen begangen werden, wiegen solche Handlungen noch schwerer, weil sie gegen deren physische und moralische Unversehrtheit verstoßen. 

493. Weshalb verbietet das sechste Gebot alle Sünden gegen die Keuschheit, obwohl es lautet: „Du sollst nicht ehebrechen“?
2336

Auch wenn es im biblischen Text des Dekalogs heißt: „Du sollst nicht die Ehe brechen“ (Ex 20, 14), folgt die Überlieferung der Kirche den sittlichen Weisungen des Alten und des Neuen Testaments insgesamt und bezieht das sechste Gebot auf alle Sünden gegen die Keuschheit. 

498. Welche Mittel zur Empfängnisregelung sind unsittlich?
2370-2372; 2399

Jede Handlung ist in sich unsittlich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel. Solche Handlungen sind zum Beispiel die direkte Sterilisation oder die Empfängnisverhütung. 

496. Welche Bedeutung hat der eheliche Akt?
2362-2367

Der eheliche Akt hat eine doppelte Bedeutung: die Vereinigung (die gegenseitige Hingabe der Gatten) und die Fortpflanzung (die Bereitschaft zur Weitergabe des Lebens). Niemand darf die untrennbare Verknüpfung, die Gott zwischen den beiden Bedeutungen des ehelichen Aktes gewollt hat, zerstören, indem er die eine oder die andere ausschließt.

 

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